Ab dem 01.01.2027 müssen alle Unternehmer, mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 €, verpflichtend E-Rechnungen für B2B-Umsätze versenden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung. Sprechen Sie uns an.
Ab dem 01. Januar 2027 sind Arbeitgeber verpflichtet Entgeltunterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV zwingend digital zu führen.
Neue Vorschriften ab 01.01.2027!
Der Mindestlohn wurde zum 01.01.2027 erhöht.