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Photovoltaikanlage

Alle Photovoltaikanlagen die ab dem 01.01.2023 an das Netz gehen, unterliegen gem. § 12 Abs. 3 UStG dem Steuersatz von 0% wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohnhauses installiert werden.

Für die Einkommensteuer gilt bis zu einer Größe der Anlage bis 30 KW (peak) Steuerfreiheit.

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